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   LSG Bayern, 07.11.2000 - L 5 RJ 58/97   

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https://dejure.org/2000,15978
LSG Bayern, 07.11.2000 - L 5 RJ 58/97 (https://dejure.org/2000,15978)
LSG Bayern, Entscheidung vom 07.11.2000 - L 5 RJ 58/97 (https://dejure.org/2000,15978)
LSG Bayern, Entscheidung vom 07. November 2000 - L 5 RJ 58/97 (https://dejure.org/2000,15978)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit; Voraussetzungen eines Anspruchs auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit; Begriff der verminderten Erwerbsfähigkeit; Keine Verlagerung des Arbeitsmarktrisikos auf den Rentenversicherungsträger; Voraussetzungen eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 29.03.1994 - 13 RJ 35/93

    Benennung von zumutbarer Verweisungstätigkeiten, Mehrstufenschema

    Auszug aus LSG Bayern, 07.11.2000 - L 5 RJ 58/97
    Im Ergebnis zu Recht hat daher auch das SG eine Einstufung in der Berufsebene der Angelernten angenommen; sie kann nach Ansicht des Senats bei dem gegebenen Sachverhalt auch nicht in der Stufe der Angelernten des oberen Bereichs/Ober- angelenten (vgl. BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 45, SozR 2200 § 1246 Nr. 132, 143) erfolgen.

    Die Einschränkung der Verweisbarkeit auf den allgemeinen Arbeitsmarkt für die Angelernten des oberen Bereichs (vgl. BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 45, SozR 2200 § 1246 Nr. 132, 143) insofern, als Verweisungstätigkeiten mit qualitativ ganz geringem Wert (z.B. Reiniger, Platzanweiser, Parkplatzwächter) ausscheiden, gilt damit für den Kläger nicht.

  • BSG, 19.12.1996 - GS 2/95

    Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten bei der Erwerbsunfähigkeit älterer

    Auszug aus LSG Bayern, 07.11.2000 - L 5 RJ 58/97
    Das Arbeitsmarktrisiko, das nach der bisherigen Rechtsprechung für den Personenkreis des Klägers (neben den gesundheitlichen Einschränkungen Risikofaktoren wie Langzeitarbeitslosigkeit und vorgerücktes Alter oder mangelhafte Ausbildung) von der Bundesanstalt für Arbeit, soweit noch Arbeitslosengeld zu zahlen ist, vom Bundeshaushalt, soweit Arbeitslosenhilfe zu zahlen ist, und im übrigen von den Sozialhilfeträgern getragen wird, ist nicht auf den Rentenversicherungsträger zu verlagern (Beschluss des Großen Senats des BSG vom 19.12.1996, Az: GS 2/95; zweites Gesetz zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (2. SGB VI-ÄndG) vom 02.05.1996 ).
  • BSG, 10.12.1976 - GS 2/75
    Auszug aus LSG Bayern, 07.11.2000 - L 5 RJ 58/97
    Dem Kläger ist der Arbeitsmarkt aber auch nicht im Sinne der von der Rechtsprechung entwickelten Arbeitsmarktrente praktisch verschlossen (Beschluss des Großen Senats des BSG vom 10.12.1996, BSGE 43, 75 = SozR 2200 § 1246 Nr. 13).
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